Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

JS Folientechnik - Stand: April 2026

Jasmina Zimmerman | Charlottenstraße 6, 66955 Pirmasens

Telefon: 06331 6080621 | E-Mail: mail@js-folientechnik.de | USt-IdNr.: DE 349 393 999

 

 

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen, Werkleistungen, Montagen und sonstigen Leistungen von JS Folientechnik gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit nichts Abweichendes individuell vereinbart wurde.

Das Leistungsangebot umfasst insbesondere Werbetechnik, Folierung, Beschriftung, Digitaldruck, Textilveredelung, Schilder, Montage- und Demontageleistungen, Gestaltung sowie damit zusammenhängende Beratungs- und Nebenleistungen; soweit beauftragt auch Fahrzeugaufbereitung und Detailing.

Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn JS Folientechnik ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.

 

§ 2 Vertragsschluss und Angebotsunterlagen

Angebote von JS Folientechnik sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung, ausdrückliche Annahme in Textform oder durch Beginn der Ausführung des Auftrags zustande.

Zum Angebot gehörende Zeichnungen, Entwürfe, Korrekturabzüge, Maßangaben, Farbangaben, technische Daten, Gewichts- und Leistungsangaben sowie Abbildungen sind branchenübliche Näherungswerte, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich zugesichert wurden.

Der Kunde hat Entwürfe, Freigabedateien, Korrekturabzüge und Produktionsdaten unverzüglich zu prüfen und freizugeben. Mit der Freigabe übernimmt der Kunde die Verantwortung für die inhaltliche und technische Richtigkeit, soweit Fehler für ihn erkennbar waren.

Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10 % sind bei produktionsbedingten Sonderanfertigungen zulässig, sofern dies branchenüblich und dem Kunden zumutbar ist und bei der Abrechnung berücksichtigt wird.

 

§ 3 Preise, Nebenkosten und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Euro. Gegenüber Unternehmern gelten Preise netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer; gegenüber Verbrauchern gelten die angegebenen Endpreise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.

Wenn nicht anders vereinbart, verstehen sich Preise ab Betriebssitz ausschließlich Verpackung, Porto, Fracht, Versand, Anfahrt, Gerüst-, Hebebühnen-, Entsorgungs- oder Fremdkosten, soweit solche Kosten im konkreten Auftrag anfallen. Diese werden gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.

JS Folientechnik ist berechtigt, angemessene Abschlags-, Anzahlungs- oder Vorauszahlungen zu verlangen, insbesondere bei Sonderanfertigungen, Materialbestellungen, Montageprojekten oder Aufträgen mit erheblichem Vorleistungsaufwand.

Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt alle für die Ausführung erforderlichen Informationen, Maße, Druckdaten, Texte, Logos, Vorlagen, Freigaben, Nutzungsrechte und Genehmigungen rechtzeitig zur Verfügung.

Fahrzeuge, Scheiben, Fassaden, Textilien, Räume, Arbeitsflächen und sonstige zu bearbeitende Gegenstände oder Bereiche müssen sich bei Leistungsbeginn in einem bearbeitungsgeeigneten, sauberen, frei zugänglichen und technisch geeigneten Zustand befinden. Mehraufwand wegen unzureichender Vorbereitung wird gesondert nach Aufwand berechnet.

Der Kunde versichert, dass die von ihm überlassenen Daten, Motive, Marken, Bilder, Texte und sonstigen Inhalte frei von Rechten Dritter sind oder er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt. Der Kunde stellt JS Folientechnik insoweit von Ansprüchen Dritter frei, soweit er die Rechtsverletzung zu vertreten hat.

Ist für Werbeanlagen, Beschriftungen, Schilder, Außenwerbung oder Montagen an Gebäuden, Grundstücken oder Fahrzeugen eine behördliche, eigentumsrechtliche oder sonstige Genehmigung erforderlich, ist diese vom Kunden auf eigene Kosten einzuholen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

 

§ 5 Druckdaten, Layout, Freigaben und Nutzungsrisiko

Nach Freigabe durch den Kunden sind Änderungen nur gegen gesonderte Vergütung möglich.

JS Folientechnik haftet nicht für Fehler, Farb- oder Maßabweichungen, Schreibfehler oder sonstige Mängel, die nach erteilter Freigabe für den Kunden erkennbar waren oder auf fehlerhafte bzw. unvollständige Kundenvorgaben zurückgehen.

Offene Layout-, Satz-, Reinzeichen- oder Produktionsdateien sind nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

 

§ 6 Lieferung, Leistungsfristen, Teilleistungen und Gefahrübergang

Liefer- und Ausführungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich zugesagt wurden.

Liefer- und Ausführungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer Ereignisse, die JS Folientechnik nicht zu vertreten hat, verlängern die Leistungsfrist um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Dies gilt insbesondere bei Materialengpässen, Streik, behördlichen Maßnahmen, Krankheit, Verkehrs- oder Betriebsstörungen sowie Ausfällen bei Zulieferern.

Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Zulässige Teillieferungen dürfen gesondert berechnet werden.

Wird Ware an Unternehmer versendet, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Kunden über. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

§ 7 Sonderregelungen für Werbetechnik, Folierung, Druck, Textilveredelung und Material

Branchen- und materialübliche Abweichungen in Farbe, Oberflächenstruktur, Glanzgrad, Haptik, Passer, Größenlauf, Textilfarbe, Schrumpfverhalten, Materialstärke, Zuschnitt, Platzierung oder Passgenauigkeit stellen keinen Mangel dar, soweit sie handelsüblich und dem Kunden zumutbar sind.

Bei Nachbestellungen kann es produktions-, chargen- und materialbedingt zu Abweichungen gegenüber früheren Aufträgen kommen.

Bei Textilien sind handelsübliche Abweichungen in Form, Größe, Farbe und Materialbeschaffenheit zulässig. Pflegehinweise und Verarbeitungsvorgaben sind vom Kunden bzw. Endnutzer zu beachten.

Die Haltbarkeit von Folien, Drucken, Laminaten, Beschriftungen und Textilveredelungen richtet sich nach Herstellerangaben sowie nach Untergrund, Nutzung, Witterung, Pflege und Beanspruchung.

Schäden oder Beeinträchtigungen infolge unsachgemäßer Pflege, Waschanlagen, Hochdruckreinigern, aggressiver Reinigungsmittel, mechanischer Beanspruchung, Sonneneinstrahlung, Steinschlag oder sonstiger äußerer Einflüsse stellen keinen Mangel dar, soweit JS Folientechnik diese nicht zu vertreten hat.

 

§ 8 Montage- und Demontagebedingungen

Übernimmt JS Folientechnik Montage- oder Demontagearbeiten, hat der Kunde rechtzeitig für freien Zugang, geeignete Arbeitsbedingungen, gegebenenfalls Stromversorgung sowie erforderliche Sicherungs-, Sperr- oder Freigabemaßnahmen zu sorgen.

JS Folientechnik darf darauf vertrauen, dass der Kunde zur Beauftragung der Arbeiten am Montageort berechtigt ist und alle Zustimmungen des Eigentümers, Vermieters oder sonst Berechtigten vorliegen.

Soweit bei der Montage Bohrungen, Befestigungen, Klebe-, Schneide- oder Demontagearbeiten technisch erforderlich sind, gelten diese als vom Auftrag umfasst, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Bei Montage oder Demontage an Dächern, Fassaden, Vordächern, Scheiben, lackierten Flächen, älteren Bauteilen oder sonst sensiblen Untergründen kann trotz fachgerechter Ausführung nicht ausgeschlossen werden, dass zustands-, material- oder altersbedingte Folgeschäden sichtbar werden. Für solche Risiken haftet JS Folientechnik nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und dieser AGB.

Für die Dichtigkeit, Festigkeit oder sonstige bauliche Eignung des Montageobjekts haftet JS Folientechnik nur, soweit deren Prüfung ausdrücklich vertraglich übernommen wurde. Der Kunde bleibt verpflichtet, die baulichen Voraussetzungen des Montageorts sicherzustellen.

 

§ 9 Fahrzeugfolierung, Aufbereitung und Detailing

Bei Fahrzeug-, Fenster-, Möbel- oder Objektfolierungen können Vorzustand, Lackzustand, Nachlackierungen, Altschäden, Rost, Steinschläge, Spannungen im Untergrund, frühere Beklebungen, Rückstände oder ungeeignete Untergründe Einfluss auf Haftung, Haltbarkeit, Optik und Demontageverhalten haben.

Bei Aufbereitungs- und Detailingarbeiten können alters-, nutzungs- oder zustandsbedingte Beeinträchtigungen, Kratzer, Lackschwächen oder sonstige Vorschäden erst während der Bearbeitung sichtbar werden. Ein bestimmter optischer Erfolg ist nur geschuldet, wenn er ausdrücklich vereinbart wurde.

Für Schäden, die auf ungeeignete, vorgeschädigte oder nicht fachgerecht vorbehandelte Untergründe oder auf kundenseitig bereitgestellte Fremdmaterialien zurückzuführen sind, haftet JS Folientechnik nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

 

§ 10 Abnahme

Soweit die Leistung nach ihrer Art einer Abnahme bedarf, ist der Kunde zur unverzüglichen Abnahme nach Fertigstellungsmitteilung verpflichtet.

Die Abnahme darf nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden.

Setzt JS Folientechnik dem Kunden nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme und verweigert der Kunde die Abnahme nicht unter Benennung mindestens eines Mangels, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als abgenommen; gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, wenn JS Folientechnik den Kunden zusammen mit der Fristsetzung in Textform auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hingewiesen hat.

 

§ 11 Untersuchung, Mängelanzeige und Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist.

Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei werkvertraglichen Leistungen und hergestellten oder bearbeiteten Sachen ein Jahr ab Abnahme bzw. Ablieferung, soweit keine längeren gesetzlichen Fristen zwingend vorgeschrieben sind. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Fristen.

Ist der Kunde Unternehmer, hat er die gelieferte Ware oder Leistung unverzüglich zu untersuchen. Offensichtliche Mängel, Falschlieferungen, Mengenabweichungen oder Transportschäden sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen, in Textform anzuzeigen; verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung. Im Übrigen gilt bei beiderseitigen Handelsgeschäften § 377 HGB.

JS Folientechnik leistet bei berechtigten Mängeln zunächst nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie unzumutbar oder wird sie endgültig verweigert, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften mindern, zurücktreten und - bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen - Schadensersatz verlangen.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die auf unrichtige Kundenvorgaben, ungeeignete Untergründe, gewöhnliche Abnutzung, unsachgemäße Behandlung oder Pflege, äußere Einflüsse oder nicht beachtete Hersteller- und Pflegehinweise zurückzuführen sind, soweit JS Folientechnik diese nicht zu vertreten hat.

 

§ 12 Stornierung, Terminabsage und Annahmeverzug

Bei kundenseitiger Stornierung nach Vertragsschluss oder Terminabsage kann JS Folientechnik die bis dahin entstandenen Kosten, insbesondere für Material, Fremdleistungen, Entwürfe, Rüstzeiten und bereits erbrachte Arbeiten, ersetzt verlangen.

Zusätzlich kann JS Folientechnik bei abgesagten Montageterminen oder reservierten Werkstattterminen eine angemessene Ausfallentschädigung verlangen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Erscheint der Kunde trotz Terminvereinbarung nicht, nimmt er die Leistung nicht rechtzeitig ab oder schafft die vereinbarten Voraussetzungen für die Leistungserbringung nicht, ist JS Folientechnik berechtigt, hierdurch entstehenden Mehraufwand, Lagerkosten, erneute Anfahrten oder Wartezeiten gesondert abzurechnen.

 

§ 13 Haftung

JS Folientechnik haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in Fällen einer ausdrücklich übernommenen Garantie oder arglistigen Täuschung.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von JS Folientechnik.

 

§ 14 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag bleibt gelieferte Ware Eigentum von JS Folientechnik.

Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln.

Ist der Kunde Unternehmer, ist er bis auf Widerruf zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen tritt er bereits jetzt in Höhe des Rechnungswerts der Vorbehaltsware an JS Folientechnik ab. JS Folientechnik nimmt diese Abtretung an.

 

§ 15 Entwürfe, Urheberrechte, Referenznutzung

An Entwürfen, Layouts, Reinzeichnungen, Produktionsdaten, Fotografien, Grafiken und sonstigen von JS Folientechnik erstellten Arbeitsergebnissen verbleiben - soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart - die Urheber-, Eigentums- und Nutzungsrechte bei JS Folientechnik bzw. den jeweiligen Rechteinhabern.

Der Kunde erhält Nutzungsrechte nur in dem Umfang, der ausdrücklich vereinbart oder nach dem Vertragszweck erforderlich ist, und grundsätzlich erst nach vollständiger Vergütung.

JS Folientechnik ist berechtigt, Fotos und Videos der ausgeführten Arbeiten zu Dokumentations- und Eigenwerbezwecken als Referenz zu verwenden, sofern keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen. Personenbezogene Bezüge, Kennzeichen oder sonstige sensible Daten werden hierbei nach Möglichkeit vermieden oder unkenntlich gemacht. Widerspricht der Kunde aus berechtigtem Grund, wird JS Folientechnik dies angemessen berücksichtigen.

 

§ 16 Verarbeitung personenbezogener Daten und Datenweitergabe an Dritte

JS Folientechnik verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes und der sonst anwendbaren Datenschutzbestimmungen.

Zur Vertragsdurchführung ist JS Folientechnik berechtigt, die hierfür erforderlichen Daten an sorgfältig ausgewählte Dritte weiterzugeben, soweit dies zur Angebotserstellung, Produktion, Veredelung, Montage, Lieferung, Zahlung oder Reklamationsbearbeitung erforderlich ist. Hierzu können insbesondere Druckereien, Lieferanten, Versanddienstleister, Montagepartner, IT-Dienstleister, Zahlungsdienstleister und sonstige im Auftrag eingebundene Dienstleister gehören.

Eine darüber hinausgehende Weitergabe erfolgt nur, wenn der Kunde eingewilligt hat, eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder die Weitergabe zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.

Weitere Informationen zur Datenverarbeitung sind der Datenschutzerklärung von JS Folientechnik zu entnehmen.

 

§ 17 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit dieses nicht im Einzelfall ausgeschlossen ist.

Kein Widerrufsrecht besteht insbesondere bei Verträgen zur Lieferung nicht vorgefertigter Waren, die für die individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich sind oder eindeutig auf seine persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, etwa bei individuell gefertigten Drucksachen, Beschriftungen, Folierungen oder Textilveredelungen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Die gesetzlich erforderliche Widerrufsbelehrung wird Verbrauchern gesondert zur Verfügung gestellt.

 

§ 18 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Anwendung wirksam ausgeschlossen werden kann.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist - soweit gesetzlich zulässig - Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung der Sitz von JS Folientechnik.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

 

 

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